Kassensystem-Fiskalisierung ab 2020 in der Gastronomie

Die Verunsicherung unter den Gastronomen ist derzeit groß: Grund dafür ist die neue Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), die zum 1. Januar 2020 in Kraft treten soll.

Das Finanzamt hat bereits scharfe Kontrollen und Bußgelder bei Verstößen gegen das neue Kassengesetz angekündigt. Mit gastronovi können Sie jedoch unbesorgt weiterarbeiten: Die Kassensoftware lässt Sie zu jeder Zeit finanzamtkonform agieren.

“Mit gastronovi ist der Gastronom immer auf dem neuesten Stand. Wir setzen in unserer Software stets die neuesten Richtlinien um. So haben wir es bereits bei früheren Vorgaben von Seiten des Gesetzgebers gehandhabt – man erinnere sich beispielsweise an die GDPdU/GoBD in Deutschland, die LIV in der Schweiz oder die RKSV in Österreich – und werden es auch in Zukunft tun. Wir übernehmen die Verantwortung für die Umsetzung der Vorgaben, damit unsere Kunden jederzeit sorgenfrei arbeiten und sich auf ihr Tagesgeschäft konzentrieren können”, so Andreas Jonderko, Geschäftsführer von gastronovi.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie das Bundesministerium für Finanzen (BMF) arbeiten momentan noch an der genauen Umsetzung und der Ausgestaltung der KassenSichV. Die geforderte Zertifizierung der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ist demnach noch nicht möglich, weshalb auch noch kein Kassenhersteller auf gesicherter Grundlage eine zertifizierte TSE einbinden kann. Wir stehen jedoch im engen Austausch mit den Experten und werden die Vorgaben dann zu gegebenem Zeitpunkt umsetzen.

Warum gibt es eine neue Kassensicherungsverordnung?
Die neue Verordnung stammt vom deutschen Bundesfinanzministerium (BMF). Sie wurde bereits am 22. Dezember 2016 durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassengesetz) eingeführt und tritt voraussichtlich am 1. Januar 2020 in Kraft. Ziel ist es, Manipulationen der Kassensoftware zu verhindern und somit die Möglichkeiten der Steuerhinterziehung einzudämmen. Um dieses zu gewährleisten, müssen alle elektronischen Kassensysteme in Zukunft eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vorweisen, die vom BSI zertifiziert ist. Dank der TSE, die die Daten unmittelbar vom Kassensystem gesendet bekommt, kann das Finanzamt mit einer Software Änderungen und Lücken und somit eine mögliche Manipulation der Aufzeichnungen feststellen. Ähnliche Regelungen gibt es bereits in nahezu allen EU-Ländern. So gilt beispielsweise in Österreich die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) bereits seit 2017. Die GoBD, die die Unveränderbarkeit von Transaktionen in Deutschland regelt, gilt übrigens weiterhin.

Was ändert sich ab dem 01. Januar 2020?

  1. Einführung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE): Kassensysteme müssen ab dem 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, mit der die Aufzeichnungen des Kassensystems gesichert werden. Diese Sicherheitseinrichtung muss vom BSI zertifiziert sein und über
    – ein Sicherheitsmodul, mit dem alle getätigten Kasseneingaben und damit auch Fehler und Stornos protokolliert werden,
    – ein Speichermedium und
    – zudem über eine einheitliche digitale Schnittstelle verfügen, über die die Daten sicher und manipulationsfrei an das Finanzamt übertragen werden.
     
  2. Kassennachschau: Das Finanzamt kann bereits seit dem 1. Januar 2018 Kassenkontrollen durchführen, ohne diese vorher anzukündigen.
     
  3. Belegausgabepflicht: Zu allen Geschäftsvorfälle muss ein Beleg ausgestellt und ausgehändigt werden, entweder in elektronischer oder digitaler Form. Ob der Kunde diesen Bon dann mitnimmt, bleibt ihm überlassen. Durch die Belegpflicht sollen nachträgliche Stornierungen eingedämmt werden.
     
  4. Kassenmeldepflicht: Alle elektronischen Kassen müssen spätestens zum 31. Januar 2020 beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Dabei ist sowohl die Art als auch die Anzahl der Kassen meldepflichtig. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, macht sich strafbar.

Besteht für mich als Gastronom Handlungsbedarf?
Wenn Sie mit gastronovi kassieren, arbeiten Sie jederzeit finanzamtkonform – auch bei Inkrafttreten der KassenSichV. Denn gastronovi setzt alle Fiskalisierungsvorgaben um, sodass eine ordnungsgemäße Kassenführung gewährleistet ist. Sollten Sie nicht mit gastronovi arbeiten, kontaktieren Sie unbedingt den Hersteller Ihres Kassensystems und fragen Sie ihn nach der Möglichkeit einer Nachrüstung. Elektronische Kassen, die nicht mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung nachgerüstet werden können, dürfen ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr eingesetzt werden. Ein Kassenwechsel wird somit eventuell notwendig.

Gibt es auch Ausnahmen?
Stichtag für die Kassensicherungsverordung ist bislang der 1. Januar 2020. Allerdings ist es möglich, dass es noch eine Übergangsfrist bzw. eine Nichtbeanstandungsregelung von mehreren Monaten geben wird. Von Seiten des Gesetzgebers gibt es hierzu noch keine weiteren Informationen (Stand 2. Juli 2019). Eine Schonfrist wurde aber für diejenigen Kassensysteme angekündigt, die nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden und bei denen die Umsetzung der neuen Richtlinien aus baulichen oder technischen Möglichkeiten nicht vorgenommen werden können. Diese Kasse kann noch bis zum 1. Januar 2023 genutzt werden, die Unmöglichkeit der Umsetzung muss aber nachgewiesen sein, und zudem muss die Verfahrensdokumentation beigefügt werden. Alle anderen digitalen Kassen müssen die neue Verordnung fristgerecht umsetzen.

5 Tipps zur Kassensicherungsverordnung

  1. Prüfen Sie Ihr Kassensystem
    Stellen Sie umgehend sicher, dass die Kassensoftware, mit der Sie arbeiten auch nach dem 1. Januar 2020 noch finanzamtkonform ist.
     
  2. Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Wechsel
    Nehmen Sie einen eventuell notwendigen Wechsel möglichst schnell vor. So können Sie sich jede Menge Stress ersparen.
     
  3. Bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand
    Wir informieren Sie stets auf unserem Blog über mögliche Neuigkeiten rund um die Kassensicherungsverordnung. Schauen Sie immer mal wieder unter www.gastronovi.com nach!
     
  4. Lassen Sie sich nicht verrückt machen
    Die konkrete Umsetzung der Richtlinien liegt auf Seiten der Kassenhersteller. Sie können sich weiterhin auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren und ungestört weiterarbeiten.
     
  5. Profitieren Sie von der Digitalisierung
    Holen Sie sich finanzamtkonforme Unterstützung von der All-in-one-Software gastronovi und gestalten Sie Ihren Arbeitsalltag und den Ihrer Mitarbeiter effizienter. Lassen Sie Ihre Gäste von dem Zeitgewinn profitieren!

www.gastronovi.com