Erhöhter Ausfallsbonus auch im April

Den aufgrund der Corona-Krise geschlossenen Betrieben und schwer getroffenen Unternehmen soll ergänzend zu den bisherigen Hilfen zusätzliche Luft und mehr Liquidität gegeben werden. Mit dem Ausfallsbonus wird die finanzielle Planbarkeit bis zum Ende der Pandemie erleichtert.

Mit dem „Märzbonus“ konnte bereits eine Verdoppelung des Ausfallsbonus von 15 Prozent auf 30 Prozent umgesetzt werden. Diese für Gastronomie und Beherbergung immens wichtige Maßnahme ist für den Monat April verlängert worden.

  • Jedes Unternehmen, das mindestens 40 Prozent Umsatzausfall in einem der Kalendermonate im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 erleidet, kann – bei Erfüllen der allgemeinen Voraussetzungen – über FinanzOnline einen Ausfallsbonus bis zu 60.000 Euro für diesen Kalendermonat beantragen.
  • Betroffene Betriebe erhalten für März und April einen erhöhten Zuschuss in Höhe von 30 Prozent und einen Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss in Höhe von 15 Prozent.
  • Damit sind auch Unternehmen antragsberechtigt, die im Lockdown nicht geschlossen waren oder die nicht für den Lockdown-Umsatzersatz II antragsberechtigt sind.
  • Für die Verlängerung des verdoppelten Ausfallsbonus stehen 230 Mio. Euro zur Verfügung.
  • Die Antragstellung erfolgt jeweils ab dem 16. des Folgemonats bis zum 15. des auf den Betrachtungszeitraum drittfolgenden Kalendermonats über FinanzOnline.
  • Mit 19. April wird auch für Privatzimmervermieterinnen und -vermieter, Wein-, Mostbuschenschanken und Almausschanken sowie Urlaub am Bauernhof-Betriebe ein Ausfallsbonus über die AMA beantragbar sein.

www.sichere-gastfreundschaft.at
* Entgeltliche Einschaltung des BMLRT *