Klima- und Energiefonds: Energiegemeinschaften im Tourismussektor

Seit dem Jahr 2021 ist es in Österreich möglich, Energiegemeinschaften über Grundstücks­grenzen hinweg zu gründen und zu betreiben. Diese neue Form der Kooperation erweitert die Möglichkeiten für gemeinschaftliche Energienutzung in noch nie da gewesener Form.

Gerade für Tourismusregionen eröffnen sich hiermit neue Chancen für einen stärkeren Aus­bau erneuerbarer Energietechnologien, um so einen Beitrag zur Dekarbonisierung und zur nachhaltigen Entwicklung der Region zu leisten und als nachhaltige Urlaubsdestination an Attraktivität zu gewinnen.

Energiegemeinschaften werden in Zukunft eine wichtige Rolle spielen, da sie durch koope­ratives und akkordiertes Handeln der Bewohner:innen und Betriebe vor Ort zur Stabilität der Energieversorgung in Österreich beitragen können. Der Strom von der Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach kann mit den Nachbarn:innen oder auch mit weiter entfernt lebenden Bür­ger:innen geteilt werden, wenn er nicht selbst verbraucht werden kann. Ein Betrieb kann mit Haushalten der Beschäftigten außerhalb der Arbeitszeit den Strom aus dem eigenen Wasser­kraftwerk teilen, wenn die eigenen Werksanlagen am Abend stillstehen. Energiegemeinschaf­ten bieten lokale Lösungen für lokalen Bedarf. Sie stärken das Miteinander und bieten eine nachhaltige Möglichkeit, die Zukunft selbst zu gestalten.

Der Leitfaden „Energiegemeinschaften im Tourismus“ zeigt, welche Möglichkeiten Energie­gemeinschaften für Tourismusbetriebe, ihre Beschäftigten und Menschen, die in Tourismus­regionen leben, bieten können und wie eine Energiegemeinschaft ins Leben gerufen werden kann.

Download: https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/Energiegemeinschaften-im-Tourismussektor.pdf