ÖVP und Grüne haben sich nach einer Energiepreisunterstützung für private Haushalte nun auch auf eine Regelung für Unternehmen geeinigt. Die Eckpunkte dazu sind bereits bekannt – insgesamt werden 1,3 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft von der aws, der Förderbank des Bundes.
Wer kann den Energiekostenzuschuss beantragen?
- Bestehende, energieintensive Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich.
- Bis zu einem Jahresumsatz von 700.000 Euro kann jedes Unternehmen, das von erhöhten Energiekosten betroffen ist, unabhängig von der Energieintensität den Zuschuss beantragen.
- Über einem Jahresumsatz von 700.000 Euro können nur energieintensive Unternehmen den Zuschuss in Anspruch nehmen. Die Höhe der Energiekosten muss dafür mindestens 3 % des Produktionswertes betragen. Der „Produktionswert“ ist gem. Energiesteuer-Richtlinie der Umsatz (Umsatz-Kennzahl 9040/9050 gem. ESt-/KSt-Erklärung) plus/minus Vorratsveränderungen bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen und zum Wiederverkauf erworbenen Waren und Dienstleistungen minus Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf.
- Die Energieintensität ist bei Beantragung durch eine Bestätigung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Bilanzbuchhalters nachzuweisen und muss grundsätzlich auf Basis des Jahresabschlusses 2021 oder des letztverfügbaren Abschlusses ermittelt werden. In der Basisstufe kann die Energieintensität optional im Jahr 2022 auf Basis der Kennzahlen von 01.01.2022 bis 30.09.2022 ermittelt werden.
- Ausgenommen sind unter anderem Unternehmen, die gemäß volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten, aber auch energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen.
Die einzelnen Förderstufen des Energiekostenzuschusses
Die förderfähigen Energiemehrkosten beziehen sich auf den reinen Energiepreis, d. h. der Preis pro Mengeneinheit Energie exkl. Steuern, Abgaben, Umlagen, Transaktionskosten und Netzentgelte.
Stufe 1
In Stufe 1 werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 % der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2.000 Euro, die Obergrenze 400.000 Euro.
Stufe 2
Für den Zuschuss in Stufe 2 müssen sich als Voraussetzung die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 % des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 % gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier 2 Millionen Euro. Treibstoffe können in dieser Stufe nicht gefördert werden.
Stufe 3
Ab Stufe 3 müssen Unternehmen zudem zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Förderbar sind lt. Wirtschaftsbund höchstens 50 % der Energiemehrkosten und höchstens 80 % der Betriebsverluste (Bemessungsgrundlage wie in Stufe 2) bis zur Höhe von max. 25 Mio. Euro, jedoch gedeckelt mit 70 % des Verbrauchs 2021.
Stufe 4
In Stufe 4 können nur ausgewählte Branchen, wie beispielsweise Stahl- oder Papierproduzenten, unterstützt werden. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich.
Pauschalfördermodell
Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss wird aktuell an einem Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinbetriebe gearbeitet, die die Anspruchsvoraussetzungen für den Energiekostenzuschuss nicht erfüllen. So erfolgt lt. Wirtschaftsbund die Berechnung:
- Halbierung der Energiekosten des Unternehmens 2022 (optional: Verdoppelung der Energiekosten 2021), davon 30 % Fördersatz pauschaliert nach Stufen bei einer Mindestzuschusshöhe von 300 Euro.
- Pauschale Zuschusshöhen/-stufen:
− 300 Euro (2.000 Euro Energiekosten)
− 600 Euro (4.000 Euro Energiekosten)
− 900 Euro (6.000 Euro Energiekosten)
− 1.200 Euro (8.000 Euro Energiekosten)
− 1.500 Euro (10.000 Euro Energiekosten)
− 1.800 Euro (12.000 Euro Energiekosten)
Wie wird die Förderung beantragt?
- Förderungszeitraum: Gefördert werden Energie-Mehrkosten für den Zeitraum von 01. Februar 2022 bis zum 30. September 2022. Sollte die Europäische Kommission die Genehmigungsfrist über das Jahresende hinaus verlängern, ist lt. Wirtschaftsministerium eine entsprechende Verlängerung grundsätzlich möglich.
- Registrierung: Von 17. Oktober bis 14. November 2022 ist eine Voranmeldung auf der Website der aws auf Basis von Stammdaten zwingend erforderlich. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung.
- Antragsstellung: Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Dieser muss alle förderbaren Energieformen umfassen. Die formale Antragseinreichung ist grundsätzlich ab Mitte November 2022 möglich.
- Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. (Ausnahme: Detailstichproben zur umfassenderen Prüfung der Unternehmensangaben – Hier werden zusätzliche Belege angefordert).
www.oehv.at