Ortstaxenerhöhung Wien: Chaos verhindert – Planbarkeit gesichert

Eine schrittweise Übergangsfrist bis 2027 sowie eine separate Ausweisung der Ortstaxe schaffen wichtige Erleichterungen für die Betriebe.

Nach intensiven Gesprächen zwischen der Stadt Wien, der ÖHV und der Wirtschaftskammer Wien konnten wesentliche Verbesserungen bei der geplanten Erhöhung der Ortstaxe erzielt werden. Statt einer abrupten Erhöhung ab 01.12.2025 kommt es nun zu einer schrittweisen Anpassung: ab 01.07.2026 auf 5 %, ab 01.07.2027 auf 8 %. Damit wird das Risiko einer überfallsartigen Belastungswelle für die Betriebe vermieden und organisatorisches Chaos eingedämmt.

Klare Preise: Ortstaxe separat ausgewiesen
Besonders wichtig für die Praxis ist, dass künftig die Ortstaxe separat ausgewiesen werden kann: „Mit dieser Lösung holen wir nach, was längst überfällig war: Transparenz. Gäste sehen künftig klar, was der eigentliche Zimmerpreis ist – und was als Steuer und Abgabe an die Stadt Wien fließt“, betont Alexander Ipp, ÖHV-Vizepräsident und Landesvorsitzender für Wien.

Übergangsfrist bringt Planbarkeit
Die verlängerte Übergangsfrist verschafft den Betrieben Zeit, ihre Systeme anzupassen und die Umstellung schrittweise vorzubereiten. „Damit können wir die Anpassung in die Planungen integrieren und unsere Betriebe vor einem administrativen Kraftakt über Nacht bewahren“, so Ipp.