Am vergangenen Freitag haben Vizekanzler Reinhold Mitterlehner und Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser den Entwurf zur Umsetzung eines umfassenden Nichtraucherschutzes im Rahmen einer Novellierung des Tabakgesetzes – und damit die Änderung der aktuellen Gesetzeslage – präsentiert. Dies, obwohl der Gesetzgeber im Jahr 2008 mit großer Mehrheit das Tabakgesetz beschlossen und mit der authentischen Interpretation im Jahr 2014 indirekt bestätigt hat. "Tatsache ist, dass die Schädlichkeit des Rauchens und des Passivrauchens schon zum damaligen Zeitpunkt bekannt war. Grundlegende neue Erkenntnisse sind uns in diesem Zusammenhang nicht bekannt. Damit stellt sich für uns die Frage zum Anlass des nun vorliegenden Gesetzesentwurfs. Offensichtlich handelt es sich hierbei um eine politisch motivierte Anlassgesetzgebung", kritisiert Helmut Hinterleitner, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich, heute, Donnerstag, vor Journalisten in Wien.
Weder sei die Zahl der Anzeigen wegen Verstößen gegen das Tabakgesetz überzeugend, wenn man bedenke, dass mehr als 90 Prozent der Anzeigen von einer Person bzw. einer kleinen Personengruppe stammen, noch sei der Verweis auf international übliche Standards, denen Österreich beim Rauchverbot angeblich hinterher hinke, bei näherer Betrachtung aussagekräftig, so Hinterleitner, da gerade einmal vier von 28 EU-Mitgliedstaaten ein ausnahmsloses Rauchverbot in der Gastronomie gesetzlich verankert haben. "Während in unserem Land bei der Schulreform, der Verwaltungsreform, der Gesundheitsreform und streng genommen auch bei der Steuerreform Stillstand herrscht und der Standort Österreich zusehends an Wettbewerbsfähigkeit verliert, scheint ein derartiges Rauchverbot anscheinend der kleinste gemeinsame Nenner zu sein, auf den sich die Regierungsparteien derzeit einigen können", zeigt sich der Sprecher von 60.000 Gastronomiebetrieben verärgert.
Hinterleitner: Vorgeschlagene Prämie kein faires Angebot
"Wenn die Gastronomie für dieses politische Ablenkungsmanöver den Kopf hinhalten soll, dann darf man nicht erwarten, dass wir das widerspruchslos hinnehmen oder uns mit Almosen abspeisen lassen", stellt Hinterleitner klar. Die Politik habe den Gastwirten immer wieder eine angemessene Entschädigung der getätigten Investitionen in Aussicht gestellt. Wenn man sich den nun vorliegenden Gesetzesentwurf ansehe, so der Gastronomie-Sprecher, müsse man leider feststellen, dass davon praktisch nichts übrig geblieben sei: "Die vorgeschlagene Prämie in Höhe von 10 Prozent des Restbuchwertes ist unserer Ansicht nach kein faires Angebot und gilt überdies nur für Gastwirte, die bereits im ersten Jahr freiwillig auf ein generelles Rauchverbot umstellen." Auch der von der Regierung erhoffte Lenkungseffekt wird angesichts der geringen Höhe der Prämie in der Praxis nicht eintreten, zeigt sich Hinterleitner überzeugt. Auch die Möglichkeit einer vorzeitigen Abschreibung der Umbaukosten sei kein Entgegenkommen des Staates gegenüber den Gastwirten, sondern eine unternehmensrechtlich zwingende Maßnahme, wenn eine Investition wertlos geworden ist. "Eine politisch motivierte Änderung der Rechtslage, noch dazu ohne angemessenen Ausgleich, wäre mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht vereinbar", bringt Hinterleitner auf den Punkt.
FV unterstützt Initiative gegen absolutes Rauchverbot: bereits 300.000 Unterschriften
Aus diesem Grund unterstützt der Fachverband Gastronomie die private Initiative "Rauchzeichen setzen" der Wiener Gastronomen Heinz Pollischansky und Karl Kolarik, die in den vergangenen Wochen rund 300.000 Unterschriften von Gästen und Wirten gegen ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie gesammelt haben. Sollte sich am Gesetzesentwurf nichts mehr ändern, wird der Fachverband jedenfalls ein Musterverfahren zur verfassungsrechtlichen Überprüfung des Gesetzes unterstützen.