Chancen erkennen und Barrieren überwinden

Am 1. Jänner 2016 endet die Übergangsfrist für das Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG). Bis dahin sollten Einrichtungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, barrierefrei zugänglich sein. Speziell für die Hotellerie und Gastronomie birgt das Inkrafttreten des Gesetzes große Herausforderungen. Gleichzeitig bietet die Schaffung barrierefreier Angebote in Restaurants und Hotels auch einen nachhaltigen Mehrwert, da dadurch eine Erschließung neuer Zielgruppen ermöglicht wird. Otis ist der geeignete Partner, um Aufzüge im Bereich der Gastronomie und Touristik nach den neuen Vorschriften auf- und umzurüsten.

Viele bestehende Aufzüge sind noch nicht für die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Mobilität ausgelegt. Damit Aufzüge das Leben für alle erleichtern, ist eine behindertengerechte Ausstattung notwendig. Nur Aufzüge, die stufenlos erreichbar sind, bestimmte Fahrkorb-Innenmaße und selbsttätig öffnende Türen haben, eine ausreichende Bewegungsfläche vor dem Aufzug laut Önorm B 1600 aufweisen sowie Druckknöpfe in Griffhöhe, erlauben barrierefreie Mobilität. Die Produktlinien von Otis berücksichtigen die speziellen Anforderungen von Menschen mit Behinderung. Fast alle bestehenden Aufzüge können durch Nachrüstungsmaßnahmen auch nachträglich an diese Norm angepasst werden.

Komfortable Zugänglichkeit für alle
In Österreich leben 630.000 Menschen mit einer Einschränkung. In einer aktuellen Studie der Statistik Austria gaben 46,8 Prozent der erwerbstätigen Personen in Österreich an, in den letzten sechs Monaten zumindest eine gesundheitliche Beeinträchtigung gehabt zu haben, die sie im alltäglichen Leben eingeschränkt hat. In der Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen leiden über zwölf Prozent unter einer Behinderung.

Um allen Menschen Zugang in derselben Qualität zu denselben Bedingungen zu ermöglichen, ist 2006 ein Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten, dessen Übergangsfrist mit Ende dieses Jahres ausläuft. Bis dahin sind Betreiber öffentlicher Gebäude dazu verpflichtet, entsprechende bauliche Maßnahmen umzusetzen, um österreichweit allen die Möglichkeit zu geben, sich selbstbestimmt zu bewegen. Geregelt ist die Barrierefreiheit von Gebäuden in der Önorm B 1600, die auf Grund der europäischen Vorgabe EN81-70 entstanden ist. Welchen Beitrag dazu der Aufzug leisten kann und welche Adaptionen notwendig sind, muss nach einer genauen Analyse der jeweiligen Anlage im Kundengespräch mit dem Otis Berater herausgefunden werden.

Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil
Besondere Auswirkungen hat das BGStG auf Gastronomie und Hotellerie. Gleichzeitig mit der alternden Gesellschaft werden Menschen immer mobiler und reisefreudiger. Familien-, Mehrgenerations- und Seniorenurlaube nehmen an Beliebtheit zu. Hotelaufenthalte oder Restaurantbesuche stellen sich jedoch für viele Menschen oft als Hindernisparcours heraus. Laut einer Studie der Europäischen Kommission ist für jeden fünften Bürger Reisen verbunden mit Schwierigkeiten aufgrund von Alter, Behinderung oder eingeschränkter Mobilität.

Aufgrund der demografischen und gesellschaftlichen Entwicklung gewinnt Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal und auch als Wettbewerbsvorteil für die Tourismusbranche laufend an Bedeutung. Durch barrierefreie Angebote wird nicht nur Menschen mit Handicap, sondern auch Familien mit Kleinkindern und Senioren der Urlaubsweg geebnet. Generationsgerechte, familienfreundliche und gut zugängliche Tourismusangebote sind neue Aspekte für Qualitätstourismus.

Keine behördlichen Kontrollen, aber mögliche Klagen
Laut Auskunft des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird es keine behördlichen Kontrollen über die Einhaltung der vom BGStG vorgeschriebenen baulichen Maßnahmen geben. Dennoch ist eine Umsetzung empfehlenswert, um einer Klage betroffener Personen vorzubeugen, die sich durch eine Barriere diskriminiert fühlen. Einen Anspruch auf Schadenersatz kann jede diskriminierte Person bei jedem Diskriminierungsfall stellen. Bei wesentlichen und dauerhaften Beeinträchtigungen der Interessen von Personen mit Behinderungen ist auch eine Verbandsklage möglich.

TÜV Austria führt in Anlehnung an die OIB Richtlinie 4 sowie an die Önorm B 1600 Serie eine Bewertung in Form eines Gutachtens durch und stellt gegebenenfalls ein Zertifikat aus. Das TÜV Austria Zertifikat macht das Engagement für alle sichtbar und kann neue Kundengruppen am Markt ansprechen. Außerdem erfolgt eine gewisse Absicherung im rechtlichen Streitfall und bei Gerichtsverfahren.

Checkliste Barrierefreier Aufzug
Barrierefrei zu und in jeden Aufzug
Ein nachträglicher Einbau eines Treppenliftes oder einer Rampe hilft oft bei Aufzügen, die nur über Stufen erreichbar sind. Häufig kommt es bei älteren Anlagen auch vor, dass die Aufzugskabine nicht genau in der Station hält, sondern einige Zentimeter tiefer oder höher. Durch den Einbau einer neuen Steuerung kann die Stufe beim Ausstieg vermieden werden.
Statt schwerer Schachtdrehtüren erleichtern zentral öffnende, vollautomatische Kabinentüren das Ein- und Aussteigen.

Handlauf verringert Sturzgefahr
Oft sind es Kleinigkeiten, die es Rollstuhlfahrern oder gebrechlichen Personen erleichtern, Aufzüge zu benutzen. So haben in der Aufzugskabine montierte, gut erreichbare Handläufe schon viele Stürze verhindert. Markierungen auf verspiegelten Kabinenwänden erleichtern die Orientierung und verhindern ein Anstoßen.

Rückspiegel ermöglicht sicheres Reversieren
Vor allem in kleinen Aufzügen ist es für Rollstuhlfahrer nur sehr schwer möglich zu wenden. Ein an der Rückwand der Kabine angebrachter Rückspiegel ermöglicht einem Rollstuhlbenutzer beim Rückwärtsfahren aus der Kabine Hindernisse zu erkennen.

Druckknöpfe sind einfach zu bedienen
Wichtig sind auch die Bedienelemente des Aufzuges. Angebracht auf einer den Anforderungen entsprechenden Höhe, sind sie für alle gut erreichbar. Für sehschwache Personen ist die Bedienung des Aufzuges einfacher, wenn die Drucktaster mit hintergrundbeleuchteten großen Ziffern beschriftet sind. Ideal ist, wenn die Stockwerksangaben auf den Bedienelementen erhaben sind und dadurch von Sehbehinderten zu ertasten sind.

Akustische und optische Signale
Der Rufknopf muss ebenfalls gut erreichbar montiert sein. Das Betätigen der Knöpfe wird durch das Aufleuchten eines Leuchtringes und ein akustisches Signal bestätigt. Die Lautstärke dieses Signals ist unterschiedlich einstellbar. Auch die Information über die Fahrtrichtung der Kabine muss für alle verständlich übermittelt werden. Mit gut sichtbaren hintergrundbeleuchteten Pfeilen wird beim Einstieg in die Aufzugskabine darüber Auskunft gegeben, ob der Aufzug nach oben oder nach unten unterwegs ist.

Für Blinde gibt es zusätzlich akustische Signale: Ein Gong bedeutet, dass der Aufzug nach oben fährt, mit zwei Gongs wird eine Fahrt nach unten angekündigt. Möglich ist auch die Installation eines Sprachsynthesizers, der die jeweils nächste angefahrene Station des Aufzuges nennt.

Lichtvorhang schützt vor zu schnell schließenden Türen
Die Installation eines Lichtvorhanges schützt Personen, die sich nur langsam fortbewegen können, vor einer Berührung mit den Aufzugstüren beim Schließen der Türen. Zusätzlich dazu können in Aufzüge auch Hörhilfen für Passagiere mit beeinträchtigtem Hörvermögen installiert werden.

Ausreichend Platz in und vor dem Aufzug
Für Rollstuhlfahrer geeignet ist ein Aufzug erst dann, wenn gewisse Mindestmaße erfüllt werden. Otis Produkte können normgerecht an die Erfordernisse angepasst werden. So gewährleisten sie den höchsten Fahrkomfort bei maximaler Platzausnutzung.

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