Sozialdumping – Rechtssicherheit durch rota

Gerade in den letzten Wochen sind die Medien voll von Berichten welche Auswirkungen das neue Sozialdumpinggesetz auf die Gastronomie haben wird.

Durch das neue Sozialdumpinggesetz ist nunmehr eine zusätzliche Dramatik dazugekommen, da nicht nur der Grundlohn vom Sozialdumpinggesetz erfasst wird, sondern auch die Zulagen, Zuschläge und sonstigen Gehaltsbestandteile. Durch diese Erweiterung kann es vorkommen, dass man einen Mitarbeiter zwar im Grundlohn kollektivvertraglich ausreichend bezahlt, aber es z. B. durch Nichtbeachtung des Ausfallsprinzips bei einem langen Krankenstand oder Urlaub, Nichtbezahlung des Zuschlages für die 10. Arbeitsstunde, Nachtarbeitszulagen usw. zu einer Unterentlohnung kommt.

Durch das hohe zwingende Strafmaß für Vergehen von mind. € 1.000,00 pro Arbeitnehmer und € 2.000,00 ab drei betroffenen Mitarbeitern sind Verfehlungen nach dem Sozialdumpinggesetz keine Kavaliersdelikte mehr.

Wenn Sie keine Software besitzen, welche Sie unterstützt und welche bereits während der Planung überprüft, ob Sie oder Ihre Abteilungsleiter Verstöße gegen gesetzliche Regelungen oder den Kollektivvertrag mit der Diensteinteilung verursachen und wie diese ausgestaltet sind, sind Sie als Dienstplaner gefordert, alle kollektivvertraglichen und gesetzlichen Notwendigkeiten zu kennen, zu berücksichtigen und zu überprüfen.


Unter der obersten Planungsprämisse der Gästezufriedenheit sollten Sie somit sämtliche planungsrelevanten Daten wie Reservierungen, Wetter, Ferien usw. berücksichtigen, um zu einem betriebswirtschaftlich optimalen und kostenminimalen Dienstplan zu kommen. Dieser Dienstplan sollte natürlich auch die Regelungen des Kollektivvertrages nicht außer Acht lassen und erhöhtes Augenmerk auf die Einhaltung sämtlicher Vorschriften bezüglich Zulagen, Zuschläge und der sonstigen Gehaltsbestandteile legen. Nebenbei muss der Dienstplan natürlich auch den wichtigsten Regelungen des Urlaubs-, Arbeitszeiten-, Jugendschutz- und Mutterschutzgesetzes entsprechen.


Diese Aufgabe ohne ein professionelles Personalprogramm wie rota zu erledigen, finde ich sehr ambitioniert, jedenfalls sehr arbeitsaufwändig. rota unterstützt Sie dabei mit ihrem auf die Gastronomie zu geschneiderten Dienstplan- und Arbeitszeiterfassungsprogramm rota basic oder rota professional.
Als Spezialist für Hotellerie und Gastronomie mit 30-jähriger Beratungs- und 15-jähriger Software-Erfahrung, bietet die Firma rota ein einfaches, ausgereiftes und professionelles Dienstplan- und Arbeitszeiterfassungsprogramm für die Verwaltung Ihrer Mitarbeiter. Die Firma rota unterstützt Sie mit einer Vielzahl an Funktionen und Möglichkeiten (wie z.B. Warnungen bei gesetzlichen Verstößen) bei der Personalplanung und den Arbeitsaufzeichnungen. Durch ein umfangreiches Informationssystem im Programm rota erhalten Sie alle relevanten Reservierungsdaten aus Hotelprogrammen für eine optimale Planung.

Getreu dem Motto: „proper planning prevents poor performance“ unterstützt die Firma rota mit ihrem Programmen rota basic und rota professional Sie und Ihren Steuerberater beim Einteilen, Auswerten, Verwalten und Abrechnen Ihrer Mitarbeiter und somit Ihrer größten Fixkostenposition, nämlich dem Personal.
Mag. Andreas Vogl
 

www.rota-zeiterfassung.com