Vereinfachte Allergen-Kennzeichnung mit Knorr

Die überarbeitete Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), die 2014 in Kraft getreten ist, war eine Herausforderung für Gastronomen und Köche, die sie mittlerweile aber zu bewerkstelligen wissen. Produkte wie die überarbeiteten Knorr Suppen oder die neue Knorr Velouté o.d.A. Weiße Grundsauce, die ohne deklarierungspflichtige Allergene auskommen, erleichtern ihnen die Arbeit. Eine Kennzeichnung ist bei der Verwendung nicht erforderlich.

Etwa 30 Prozent der Gäste achten auf Allergene, um allergiebedingte Beschwerden und Unverträglichkeiten, die durch den Verzehr bestimmter Nahrungsmittel hervorgerufen werden können, zu vermeiden. Zu der Zahl der tatsächlichen Allergiker in Österreich gesellt sich zunehmend die Zahl der „sensiblen Esser“. Diese Personen vermuten bei sich selbst eine Lebensmittelallergie oder -unverträglichkeit und passen daraufhin ihre Ernährung an. Gleichzeitig wird die Ernährung immer mehr zur „Glaubensfrage“ und speziell die kulinarische Empfindlichkeit gilt als Zeichen von Individualität.

Die Gäste erwarten ein möglichst allergenfreies Angebot oder zumindest eine entsprechende Kennzeichnung auf der Speisekarte. Die Deklaration bedeutet für Köche und Gastronomen allerdings einen erhöhten Aufwand. Um sich diesen zu sparen, können sie auf Alternativprodukte zurückgreifen, die keine deklarierungspflichtigen Allergene enthalten.

Neue Rezepturen für Knorr Suppen und Bouillons
Damit es in der Küche auch bei Personal- und Zeitmangel effektiv zugeht, hat Unilever Food Solutions die Rezepturen der beliebtesten Suppen und Bouillons jetzt so überarbeitet, dass sie ohne deklarierungspflichtige Allergene auskommen.

Mit der Knorr Klare Suppe o.d.A. lassen sich Suppen, Saucen, Fleisch- und Gemüsegerichte einfach und schnell würzen oder verfeinern. Dank der neuen Rezeptur ist sie jetzt auch für Gäste mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten geeignet.

Auch die Knorr 1-2-3-Cremesuppen wurden überarbeitet und enthalten nun keine deklarierungspflichtigen Allergene mehr. Die Qualität der Knorr Produkte bleibt dank der sorgfältig geprüften Rezepturen geschmacklich und funktional voll erhalten. Küchenprofis können somit auf die zuverlässige Bindung ebenso vertrauen, wie darauf, dass alle Suppen auch weiterhin Cook & Chill geeignet und Bain-Marie stabil sind.

Zuverlässige Basis für Saucen-Kreationen
Neben den überarbeiteten Suppen wurde ebenfalls die bewährte Knorr Velouté Weiße Grundsauce umgestellt und weist nun keine deklarierungspflichtigen Allergene mehr auf. Eine Kennzeichnung ist bei der Verwendung dieses Produktes also nicht mehr erforderlich.

„Die Velouté ist eine Grundsauce, die in der Küche immer griffbereit sein sollte“, sagt Otto Wimmer, Leiter der Culinary Fachberatung bei Unilever Food Solutions. „Die Knorr Velouté o.d.A. Weiße Grundsauce ist eine sorgfältig ausrezeptierte Basis für verschiedene cremige Saucen und Suppen, die nicht zuletzt mit ihrem natürlichen Geschmack und einer außergewöhnlichen Bain-Marie-Stabilität überzeugt.“

Die Knorr Velouté o.d.A. Weiße Grundsauce sorgt bei Saucen und Suppen für die klassische Roux-Bindung und verleiht ihnen einen besonders vollmundigen Geschmack.

Allergenmanagement für Küche und Service
Um ein sicheres Allergenmanagement gewährleisten zu können, sollten alle Kollegen und Mitarbeiter über entsprechendes Know-How zu Allergenen und zur geltenden LMIV verfügen. Unilever Food Solutions unterstützt hier mit einer umfangreichen Informationsbroschüre und entsprechenden Schulungsmaterialien.

www.unileverfoodsolutions.at