Energieabgabenvergütung: Benachteiligung der Hotellerie

Das BFG Linz teilt die Einschätzung des EuGH: Der Ausschluss der Hotellerie von der Energieabgabenvergütung war unzulässig. Jetzt nötig: Einlenken der Finanzbehörde!

„Wie erwartet beurteilt das BFG Linz die Streichung der Energieabgabenvergütung für die Hotellerie gleich wie der EuGH:sie war in dieser Form unzulässig“, streicht Dr. Markus Gratzer, Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), hervor. Hintergrund: Nachdem die Causa vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorab entschieden wurde, fehlte bis dato das Urteil des Linzer Bundesfinanzgerichts (BFG). Dieses strengte den Vorabentscheid beim höchsten europäischen Gericht an und argumentierte dort im Sinne der benachteiligten Unternehmen wie auch nach dem Sinn des Gesetzes.

ÖHV: Rasche und unbürokratische Rückzahlung!
Der Ball liegt nun bei den Finanzbehörden: „Den Hotels wurden seit der Streichung Anfang 2011 rund 100 Millionen Euro vorenthalten. Wir fordern daher eine rasche und unbürokratische Lösung damit Dienstleistungsbetriebe nicht weiter benachteiligt werden“, so Gratzer. Im Kern der Sache gehe es um Rechtssicherheit für Unternehmer und Investitionen und somit um den Wirtschaftsstandort Österreich, so der Interessenvertreter weiter.

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