Regierungsprogramm enthält auch positive Signale für Tourismus

Mit angekündigter Entbürokratisierung wird langjährige Forderung der Tourismuswirtschaft in Angriff genommen.

„Die Entlastung der Unternehmen von unnötiger Bürokratie trifft eine langjährige Forderung der Tourismuswirtschaft. Unternehmerinnen und Unternehmen sollen sich zuallererst um ihre Gäste, ums Geschäft und Mitarbeiter kümmern können und sich nicht ständig mit überbordenden, bürokratischen Auflagen herumschlagen müssen“, kommentiert Petra Nocker-Schwarzenbacher, die gestern von der Regierung angekündigte Eindämmung der Regelungsflut im Regierungsprogramm und hofft auf baldige Umsetzung von konkreten Entlastungen für die Branche.

Ein wichtiges Signal in die richtige Richtung sei auch die Halbierung der Flugabgabe, so Nocker-Schwarzenbacher. Diese sei aus Sicht des Tourismus ebenso zu begrüßen wie die Ausweitung der Entgeltfortzahlung für Kleinbetriebe. Zusätzlich sind im Arbeitsprogramm der Bundesregierung weitere positive Maßnahmen für die nächsten zwei Jahre vorgemerkt, wie etwa die Ankündigung, Bestimmungen, die sich nicht bewähren durch Befristungen außer Kraft zu setzen, die Verhinderung von Golden Plating sowie die Bündelung und Entflechtung von Kompetenzen.

Betreffend Mindestlohn und flexibler Arbeitszeiten, sollen die Sozialpartner in den kommenden Monaten Lösungsvorschläge erarbeiten. Ebenso wie bei der Abschaffung des Kumulationsprinzips. Insbesondere beim überschießenden Lohn- und Sozialdumpinggesetzes sei eine Lösung längst überfällig.

Auch die Übernahme der Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung sowie Auslandspraktika im Rahmen des Lehrlingspakets sind prinzipiell zu begrüßen. „Angesichts des dramatischen Rückganges der Lehrlinge in den vergangenen zehn Jahren und des Facharbeitermangels, ist diese Maßnahme nicht weitreichend genug“, erklärt die WKÖ-Tourismusobfrau. Positiv bewertet Nocker-Schwarzenbacher auch die Ankündigung, Mobilität am Arbeitsmarkt zu erhöhen, sprich Kombilohnmodell und geänderte Zumutbarkeitsbestimmungen: Dies könne – bei entsprechender Vollziehung durch die Arbeitsmarktverwaltung – zu einer Verringerung des Mangels an Saisonarbeitskräften beitragen.

Zu dem im neuen Arbeitsabkommen vorgesehenen Vollverschleierungsverbot bzw. Burkaverbot im öffentlichen Raum hält Nocker-Schwarzenbacher abschließend fest: „Hier muss eine Lösung mit Augenmaß gefunden werden, um der Sicherheit und offenen Kommunikation im gleichen Ausmaß Rechnung zu tragen und dabei Touristen aus islamischen Staaten nicht zu brüskieren.“

wko.at/bstf