Aktion 20.000 nun auch bei gemeinnützigen Arbeitgebern und Vereinen in der Modellregion Innsbruck

Die Aktion 20.000 ist in der Modellregion Innsbruck bei den Gemeinden und gemeindenahen Einrichtungen angelaufen. Nunmehr können auch alle gemeinnützigen Vereine und Organisationen wie z.B. Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Volkshilfe, Hilfswerk, Diakonie, Lebenshilfe etc., Sport- und Kulturvereine (sofern ein gemeinnütziges Engagement vorliegt) diese Förderung erhalten.

Voraussetzung ist die Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten. „Damit hat das AMS Tirol auf mehrere gleichlautende Anfragen seitens gemeinnütziger Vereine reagiert und kann so noch mehr älteren und langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen Arbeitsplatz eröffnen,“ freut sich Anton Kern über die aktuelle Entwicklung.

Gefördert wird das Arbeitsverhältnis von langzeitbeschäftigungslosen Frauen und Männern ab 50 Jahren, die eine Vormerkung von mindestens 365 Tagen aufweisen.
Gemeinnützige Arbeitgeber und Vereine erhalten vom AMS bis zu 100 % der Bemessungsgrundlage (laufendes Bruttoentgelt plus 50% Pauschale für Nebenkosten) ausbezahlt. Die Maximalförderung beträgt € 3.000.– pro Monat. Das Dienstverhältnis muss mindestens 30h/Woche betragen. Die Beihilfe kann in der Pilotregion Innsbruck und Innsbruck Land für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, maximal bis zum 30.06.2019 gewährt werden.

Der Förderantrag ist bei der regional zuständigen Geschäftsstelle des AMS Tirol einzubringen. Die Förderung ist an eine vorangehende Kontaktnahme zwischen AMS Tirol und Arbeitgeber bezüglich der zu fördernden Person gebunden.

Die Aktion 20.000 hat am 1. Juli 2017 in Tirol begonnen, zunächst im Rahmen eines Pilotprojekts in der Modellregion Innsbruck Stadt/Land, betreut vom AMS Innsbruck. 50 Stellen haben die beiden Bezirke bislang eingereicht, die ersten Arbeitsaufnahmen sind bereits erfolgt. 2018 wird die Aktion von der Modellregion auf alle Tiroler Bezirke ausgeweitet, insgesamt sollen 800 Stellen für ältere ArbeitnehmerInnen über 50 geschaffen werden.

Für Information und Beratung hinsichtlich Fördermodalitäten und Förderbarkeit von Personen wenden Sie sich bitte an das AMS Innsbruck, Schöpfstraße 5, Tel: 0512/5903

www.ams.at/tirol