12-Stunden-Dienste sind und müssen die Ausnahme bleiben.
ÖHV-Generalsekretär Dr. Markus Gratzer weist die pauschale Kritik der Arbeiterkammer an der Branche zurück: „Arbeiterkammer-Präsidentin Anderl soll sich mit dem Lohnbüro auseinandersetzen, das solche Verträge unter die Leute bringt, statt eine ganze Branche pauschal anzupatzen“, wünscht sich Gratzer konkrete Hilfeleistung statt billiger Stimmungsmache. Die ÖHV prüft rechtliche Schritte: „Was hier geleistet wurde, wirft einen Schatten auf alle Betriebe, die sich sehr um ihre Mitarbeiter bemühen. Das lässt Anderl leider unter den Tisch fallen.“
12-Stunden-Dienste nur in Ausnahmefällen
Gratzer stellt klar, dass pauschale Vorab-Zustimmungen zu 12-Stunden-Diensten und 60-Stunden-Wochen wie in den kritisierten Musterverträgen rechtsunwirksam sind und keine Basis für Arbeitsverhältnisse: „Die Hoteliers haben sich auf das Lohnbüro verlassen. Dabei ist die Bereitschaft im Einzelfall zu klären“, hält Gratzer fest. 12-Stunden-Dienste waren bisher möglich und mit der Gewerkschaft kollektivvertraglich vereinbart und sollen es auch bleiben: „So wie bisher, in Ausnahmefällen“, betont Gratzer.
Planbarkeit für alle Beteiligten wünschenswert
Laut Kollektivvertrag müssen Arbeitgeber Dienstpläne und damit auch 12-Stunden-Dienste eine Woche im Voraus bekanntgeben. „Wie eine Zustimmung zur 11. und 12. Stunde aussehen muss, damit sie verbindlich ist, weiß aber niemand“, wünscht sich Gratzer die sonst von der Gewerkschaft immer lautstark geforderte Planbarkeit.