Neue EU-Richtlinie zum Zahlungsverkehr

Den 14. September haben sich nicht viele Unternehmer rot im Kalender eingerahmt – aus unterschiedlichen Gründen:

Die einen, weil ihr Unternehmen längst fit ist für die PSD2, die „Revised Payment Services Directive“. Die anderen, weil sie noch gar nichts davon wissen.

Die PSD2 schreibt vor, wie Online-Zahlungen in der EU ab 14. September ablaufen müssen – also ein Großteil der Zahlungsströme. Wer elektronisch bezahlt, muss dann durch Wissen, Besitz oder biometrische Daten (und zwar mit zwei Elementen aus diesen drei Gruppen) nachweisen, dass er sein eigenes privates oder Firmen-Geld ausgibt. Unternehmen dürfen nur mehr Geld annehmen, Banken nur mehr Summen überweisen, deren Ursprung geklärt ist.

Aber da hakt es. Viele Kreditkarteninhaber kennen ihre 3D-Secure-Codes nicht und laut ÖHV-Befragung fühlen sich gerade einmal 12 % der Top-Betriebe PSD2-fit. 50 % haben noch gar nichts davon gehört. Da wird online einkaufen, Flüge oder Urlaub buchen schwierig.

Der Betrug, der damit verhindert werden soll, lässt sich beziffern: Er beläuft sich auf 1 % des Online-Umsatzes. Die Zahlungen, die nach dem 14. September abgebrochen werden könnten: 18 %. Da sollten Politik und Unternehmer rasch handeln. Sie finden in diesem Newsletter einen PSD2-Schwerpunkt, damit Sie optimal vorbereitet sind. Die Politik kontaktieren wir separat.

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