WKÖ-Pulker begrüßt Öffnung der Gastronomie am 15. Mai


Pulker: Wiederhochfahren der Betriebe ist essentiell für Branche und wichtiger Schritt Richtung Comeback

„Mit dem heute fixierten Öffnungstermin für die heimischen Gastronomiebetriebe am 15. Mai hat die Regierung einen wichtigen Schritt für die Branche, aber auch für alle Österreicherinnen und Österreicher in Richtung Normalität gesetzt“, betont Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zu den von der Bundesregierung präsentierten schrittweisen Lockerungsmaßnahmen. Seit 16. März waren alle österreichischen Gastronomiebetriebe geschlossen und auf Lieferung, später auf die Speisen-Abholung eingeschränkt. Dies hat die Branche vor enorme Herausforderungen gestellt. Das Wiederhochfahren der Betriebe bezeichnet Pulker als „ersten, sehr wichtigen Schritt, der nach intensiven und letztlich erfolgreichen Gesprächen zwischen Interessensvertretung und Regierung nun fixiert werden konnte. Um die Betriebe bestmöglich vorzubereiten und einen reibungslosen Neustart sicherzustellen, hat der Fachverband gemeinsam mit dem Sozialpartner und den Ministerien konkrete Vorgaben und Regeln für Gäste und für Unternehmen und ihre MitarbeiterInnen erarbeitet. Außerdem bereiten WKÖ und Tourismusministerium gemeinsam eine Website vor, auf der alle Regeln und Rahmenbedingungen für Gäste und Betriebe im Detail erklärt werden. Die Seite soll ab morgen Mittwoch zur Verfügung stehen.

Ab 15. Mai dürfen alle Gastronomiebetriebe – vom Restaurant, Gasthaus, Wirtshaus über Kaffeehaus bis hin zum Espresso oder Pub – vorerst im Zeitraum zwischen 6:00 und 23:00 Uhr wieder aufsperren. Einiges wird es dabei natürlich zu beachten geben, im Interesse der Sicherheit der Gäste bzw. der Mitarbeiter. So ist etwa eine Tischreservierung – elektronisch oder per Telefon – erforderlich, Gäste müssen an der Tür abgeholt werden und zum Platz geleitet werden, wie dies schon in jetzt in anderen Ländern, z.B. in den USA, üblich ist. Besuchergruppen bestehen aus maximal 4 Erwachsenen zuzüglich ihrer Kinder, wobei ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Besuchergruppen eingehalten werden muss. Dabei muss der Betrieb auch bei der Aufstellung der Tische im Restaurant-/Barbereich Rücksicht nehmen. Gäste müssen beim Eintreten einen Mund-Nasen-Schutz tragen – auch wenn sie sich im Gastraum bewegen. Am Tisch dürfen sie diesen abnehmen. Wenn Betreiber und Mitarbeiter Kundenkontakt haben, müssen sie ebenfalls Schutzvorrichtungen tragen (Masken oder Face-Shield). Am Tisch dürfen sich keine Gegenstände befinden, die zum gemeinsamen Gebrauch bestimmt sind, wie zum Beispiel Salzstreuer, Brotkorb, Besteck-Steher und Ähnliches. Das Tragen von Masken oder Face-Shields gilt auch in der Küche, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.
Pulker: Sicherheit und Schutz der Gäste steht für Betriebe an oberster Stelle

Die Wiedereröffnung der Gastronomie ist weit über die Betriebe und deren Mitarbeitern bzw. Gäste hinaus von Bedeutung: Dadurch werden nicht nur Einkommen und Beschäftigung in der Branche selbst gesichert, sondern auch bei vielen Zulieferern, die die Gastronomie als einen wichtigen Partner brauchen – von den Brauereien und der Getränkeindustrie über die regionale Landwirtschaft bis hin zu Gewerbebetrieben, wie Tischlereien etc. Das Wiederhochfahren der Gastronomie ist damit „ein wichtiger Lichtblick für viele Menschen in unserem Land und in den Regionen“, sagt Pulker und betont abschließend: „Wir hoffen, dass so bald wie möglich wieder Kontinuität in den betrieblichen Alltag einkehrt und sich die Situation in den kommenden Wochen weiter entspannt. Wir nehmen die Verantwortung jedenfalls sehr ernst und ich bin überzeugt, dass die Betriebe die im Interesse der Gesundheit notwendigen Schutzmaßnahmen bestmöglich umsetzen werden.“ (PWK178/ES)

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