Gastronomie darf ab 15. Mai und Hotellerie ab 29. Mai wieder öffnen

Beherbergungsbetriebe dürfen mit 29.05.2020 ihre Türen wieder für Touristen öffnen. Details zu den Sicherheits- und Hygieneauflagen sollen in den nächsten Tagen folgen. Die Gastronomie darf ab 15.05. zwischen 06:00 und 23:00 Uhr aufsperren. Hier gibt es bereits die Richtlinien! Außerdem wurde ein "Wirtshauspaket" geschnürt, mit welchem die Regierung die Gastronomie unterstützen will.

Gastronomie

Folgende Details wurden zur Öffnung der Gastronomie mit 15. Mai 2020 bekanntgegeben:

  • Aufgesperrt werden darf zwischen 06:00 und 23:00 Uhr.
  • Zwischen den Besuchergruppen muss ein Meter Abstand sichergestellt werden. Auch andere Schutzmaßnahmen (wie Plexiglaswände oder andere räumliche Trennungen) sind möglich, wenn das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Zwischen den Personen an einem Tisch muss der Einmeterabstand nicht bestehen.
  • Als Besuchergruppen gelten maximal vier Erwachsene (die evtl. auch nicht im gleichen Haushalt leben) mit ihren minderjährigen Kindern oder alle Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
  • Für Mitarbeiter mit Gästekontakt ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend, für Personal in anderen Bereichen nicht.
  • Vom erstmaligen Betreten der Betriebsstätte bis zum Einfinden am Verabreichungsplatz haben Gäste in geschlossenen Räumen eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
  • Am Tisch dürfen keine Gegenstände bereitgestellt werden, die von Kunden gemeinsam verwendet werden.
  • Buffets sind zulässig, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Speisen ausgeben, oder Selbstentnahme durch den Gast bei vorportionierten und abgedeckten Speisen und Getränken möglich ist.
  • Tische sollen vorab reserviert werden, die Gäste sind zu platzieren.
  • Der Schankbetrieb an der Bar bleibt untersagt, denn laut Verordnung hat der Betreiber sicherzustellen, dass die Konsumation von Speisen und Getränken nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle erfolgt.


Das "Wirtshauspaket"

Mit folgenden Maßnahmen will die Regierung Gastronomiebetriebe unterstützen:

1. Senkung der Steuer auf nichtalkoholische Getränke in Wirtshäusern von 20 % auf 10 % von 01. Juli bis Jahresende 2020.

2. Vereinfachung und Entlastung durch höhere Pauschalierung

  • Erhöhung der Pauschalierungsgrenze von 255.000 auf 400.000 Euro
  • Erhöhung des Grundpauschales von 10 auf 15 % (befristet bis Ende 2020)
  • Erhöhung des Mindestpauschalbetrages von 3.000 auf 6.000 Euro

3. Mehr Geld für Dorfwirtshäuser
Besondere Unterstützung für strukturschwache Regionen und kleine Dorfwirtshäuser. Erhöhung des Mobilitätspauschale von 2 % auf 6 % für Gasthäuser in Gemeinden bis 5.000 Einwohner und 4 % für Gasthäuser in Gemeinden bis 10.000 Einwohner.

4. Höhere Essensgutscheine für mehr Konsum
Anhebung der Höchstgrenze für steuerfreie Gutscheine von derzeit 4,4 Euro auf 8 Euro (im Gasthaus verwendbar) und von 1,1 Euro auf 2 Euro (für Lebensmittelgeschäfte).

5. Absetzbarkeit von Geschäftsessen wird erhöht
Mehr Anreiz für Geschäftsessen in den Wirtshäusern durch Erhöhung der Absetzbarkeit von 50 auf 75 %.

6. Abschaffung der Schaumweinsteuer
Entlastung der österreichischen Winzerinnen und Winzer und der Konsumenten.

7. Wiedereinführung der Aushilfskräfteregelung für die Gastwirtschaft
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die bereits sozialversichert sind, können in der Gastwirtschaft steuer- und sozialversicherungsfrei über einen längeren Zeitraum hinaus angestellt werden. Details sind noch nicht bekannt.