Neue Regelungen im Tourismus: Verschärfte Maßnahmen zur Senkung der Infektionszahlen

Im Hinblick auf die touristische Wintersaison und um einen weiteren Lockdown zu verhindern, hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Landeshauptleuten weitere verstärkte Maßnahmen für die Tourismusbranche beschlossen.

Die konkreten Verordnungen, die auch die Umsetzung der Winterregeln enthalten, sind größtenteils mit 25. Oktober 2020 in Kraft getreten. Ziel ist, den rasanten Anstieg der Infektionszahlen zu senken.

Folgende neue Maßnahmen für den Tourismus sind zu beachten:

  • In der Gastronomie max. 6 Personen indoor und max. 12 Personen outdoor (zuzüglich 6 minderjährige Kinder)
  • MNS indoor und outdoor – ab 7.11.2020 ist eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und enganliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
  • Konsumation von Speisen und Getränken indoor und outdoor nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen. Ausnahme: Imbissstände, Punschstände
  • Keine Konsumation von Alkohol nach der Sperrstunde im Umkreis von 50 Metern
  • Ab 1.11.2020 verpflichtendes Präventions-/Hygienekonzept für Betriebe mit mehr als 50 Verabreichungsplätzen sowie Bestellung einer COVID-Beauftragten bzw. eines COVID-Beauftragten
  • Mindestabstand von 1 Meter und MNS in Seilbahnen sowie Haltestellen und Zugangsbereichen

Veranstaltungen sowie private Zusammenkünfte:

  • Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze max. 6 Personen indoor und max. 12 Personen outdoor (zuzüglich 6 minderjährige Kinder)
  • Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen max. 1.000 Personen indoor und max. 1.500 Personen outdoor
  • Ab 1.11.2020 Anzeigepflicht und Präventionskonzept bei mehr als 6 Personen indoor und mehr als 12 Personen outdoor
  • Bei Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen weiterhin Bewilligungspflicht
  • MNS indoor und outdoor

Die neuen Personenobergrenzen bei Veranstaltungen sowie in der Gastronomie gelten vorerst bis einschließlich 22.11.2020. Die Bundesländer können regional zusätzliche Maßnahmen über die bundesweiten Bestimmungen hinausgehend setzen.

Weitere Informationen unter: www.sichere-gastfreundschaft.at

* Entgeltliche Einschaltung des BMLRT *