COVID-19-Maßnahmen für Gastronomie & Tourismus

Unterstützung für die heimischen Betriebe

Um die heimischen Betriebe in der schwierigen Zeit des zweiten Lockdowns und darüber hinaus bestmöglich zu unterstützen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise für die Unternehmen abzufedern, hat die Österreichische Bundesregierung weitere Maßnahmen für den Tourismus, die Gastronomie und Beherbergung, die Freizeitbetriebe sowie Veranstaltungen beschlossen.

 

 


 

Maßnahmen im Detail:

  • Seit 23.11. kann der Fixkostenzuschuss 800.000 beantragt werden. Er ersetzt laufende Kosten wie zum Beispiel Miete, Pacht, Versicherungsprämien oder Leasingraten, aber auch frustrierte Aufwendungen oder die Abschreibung für Anlagevermögen. Mit der Aufnahme der frustrierten Aufwendungen kommt er vor allem auch den Reisebüros zugute.
  • Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung bis Jahresende 2021 für alle Speisen und Getränke in gastgewerblichen Betrieben, Schutzhütten und Buschenschanken sowie gewerbliche Beherbergung, Pensionen, Privatzimmervermietungen, Ferienwohnungen und Camping.
  • Die Verordnungsermächtigung zur Festlegung eines eigenen COVID-19-Haftungsrahmens zur Übernahme von Haftungen durch die ÖHT für Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken wird bis 30.6.2021 verlängert. Die entsprechende Richtlinienänderung ist in Umsetzung.
  • Erhöhung des Haftungsrahmens der ÖHT für einzelbetriebliche Investitionen von 375 Mio. Euro auf 625 Mio. Euro durch eine Änderung des KMU-Förderungsgesetzes.
  • Verlängerung der Steuerstundungen und keine Vorschreibung der Stundungszinsen bis zum 31. März 2021.
  • Gebührenbefreiung für Bestandverträge von Veranstaltungen zwischen 1.3.2020 und 31.3.2021, die wegen der COVID-19 Krisensituation nicht ausgeführt werden können.
  • Umsatzersatz von bis zu 80 % für den Monat November für Gastronomie, Tourismus, Privatzimmervermieterinnen und -vermieter, „Urlaub am Bauernhof“-Betriebe sowie Heurige und Buschenschanken. Für den Monat Dezember kann ein Umsatzersatz von 50 % beantragt werden.
  • Verlängerung der verbesserten November-Kurzarbeit auch für Dezember.

Möglichkeit zur freiwilligen Testung bis Mitte Dezember in ganz Österreich, um infektiöse Personen, die aufgrund eines a- oder präsymptomatischen Verlaufs nichts von ihrer Infektion wissen, zu entdecken und so das Infektionsgeschehen nachhaltig einzudämmen.
 

Weitere Informationen unter: www.sichere-gastfreundschaft.at

* Entgeltliche Einschaltung des BMLRT *