Die Aussichten für die Leitbetriebe der Hotellerie sind düster, jetzt will auch die EU-Kommission Beihilfen verlängern und Obergrenzen erhöhen.
In der Wintersaison 2019/20 sank die Auslastung in der gewerblichen Beherbergung laut Statistik Austria um mehr als ein Fünftel (von 41,7 % auf 33,3 %), in der Sommersaison um mehr als ein Drittel (von 42,1 % auf 26,3 %). Die laufende Saison droht überhaupt zu einem Totalausfall zu werden. Für März – aus jetziger Sicht wohl das früheste realistische Öffnungsdatum – rechnen die Teilnehmer einer brandaktuellen Branchenbefragung der Österreichischen Hoteliervereinigung mit einer Auslastung von gerade einmal 30%. „Das hinterlässt so tiefe Spuren in den Bilanzen, das ist ein ganz klarer Handlungsauftrag für die Politik“, so ÖHV-Generalsekretär Dr. Markus Gratzer. An der Befragung haben 500 ÖHV-Mitgliedsbetriebe in ganz Österreich teilgenommen, die Ergebnisse sind repräsentativ für die Qualitätshotellerie. Etwa die Hälfte der Antworten kommt – praktisch analog zu den Ergebnissen der Bettenzählung der Statistik Austria – aus Tirol und Salzburg.
Umsatzrückgang um mehr als die Hälfte …
Der von der Statistik Austria konstatierte Wegfall der Nächtigungen im abgelaufenen statistischen Tourismusjahr (November 2019 bis einschließlich Oktober 2020) hat sich in weiten Teilen der Branche danach – mit dem Beginn des Dauer-Lockdowns – noch verschärft. Das zeigen die Antworten auf die Frage nach der Umsatzentwicklung deutlich. Im Jahr vor Corona betrugen die Einnahmen im Durchschnitt in den touristischen Leitbetrieben noch 5,2 Mio. Euro, im Corona-gebeutelten Geschäftsjahr bei nur mehr 2,5 Mio. Euro: Ein Rückgang um mehr als die Hälfte.
… zieht massive Investitionsrückgänge nach sich
Das wirkte sich nicht nur negativ auf die Investitionen im Vorjahr aus, sondern wird auch heuer zu merklichen Einbußen bei den Auftragnehmern im Gewerbe führen. 2020 wurden 41 % der Investitionsvolumina verschoben oder gecancelt. Heuer dürfte der Rückgang noch einmal steigen, auf 46 %, so das Ergebnis der ÖHV-Befragung.
Nur 1/3 der Betriebe kann noch länger als 1/2 Jahr so weitermachen
Gefragt, wie lange sie bei der aktuellen Nachfrage- und Beihilfensituation den Betrieb überhaupt noch weiterführen können, geben 28,2 % an, bis zu 3 Monate und 34,3 % bis zu 6 Monate. Nur 37,5 % der Befragten sehen sich imstande, den Betrieb unter den gegebenen Umständen noch länger als ein halbes Jahr weiterführen zu können.
Beihilfen verlängern, Urlaubsgeld übernehmen, Beihilfenobergrenzen erhöhen
Das zeigt deutlich, dass die aktuellen Finanzinstrumente bei weitem nicht reichen, um das Überleben der Betriebe zu sichern. Gefragt danach, wie gut die einzelnen Maßnahmen helfen, nannten die befragten Unternehmer allen voran den Umsatzersatz, gefolgt von Fixkostenzuschüssen und Kurzarbeit. Gefragt danach, welche Maßnahmen nun Priorität hätten, nannten die Befragten zuerst die Verlängerung der Beihilfen über Juni hinaus, die Übernahme der Urlaubskosten bei der Fortsetzung der Kurzarbeit und die Erhöhung der Beihilfengrenzen von einer auf 3 Mio. Euro: „Als der befristete Beihilfenrahmen entwickelt und beschlossen wurde, wusste noch niemand, wie lange und wie hart die Wirtschaft getroffen wird. Jetzt, wo wir mehr wissen, müssen alle, Politik und Unternehmen, nachjustieren, dann schaffen wir das“, ist Gratzer optimistisch.
Rückenwind für ÖHV-Vorschläge von der EU-Kommission
Mittlerweile gibt es für die bekannten Forderungen nach höheren Beihilfenobergrenzen von Finanzminister Blümel und der ÖHV Rückenwind von der EU-Kommission: Vizepräsidentin Margrethe Vestager, unterstützt: Sie hat dieser Tage einen diesbezüglichen Vorschlag zur Konsultation an die Mitgliedsstaaten geschickt, auch sollen die Hilfsprogramme bis Jahresende verlängert werden: „Das heißt es jetzt rasch umsetzen.“ Als neue Obergrenzen schlägt die ÖHV 5 Mio. Euro statt 800.000 und 10 Mio. Euro statt wie bisher 3 Mio. vor. Zusätzlich zu den Vestagers Vorschlägen bringt die ÖHV ein Modell ins Spiel, das besonders stark getroffenen Branchen und Regionen am meisten hilft: den „Katastrophenparagraphen“ 107 (2) b bei Lockdowns anzuwenden. Dann fiele für Hilfen in diesen besonders schwierigen Phasen die Obergrenzen: „Das wäre wirklich zu begrüßen. Die Menschen in hart betroffenen Regionen und Branchen brauchen besondere Hilfe. Sie haben sich nichts zuschulden kommen lassen.“