ÖHV: Ortstaxe muss im Tourismus bleiben

Ein Zusatz im Tourismusgesetz ermächtigt das Land, sich Ortstaxenanteile zur Finanzierung nicht näher definierter Aufgaben zuzuteilen.

Das Land ermöglicht sich einen Zugriff auf Einnahmen aus der Ortstaxe, ohne deren Verwendung näher zu definieren? Österreichweit einzigartig. Und dreist“, ist Markus Gratzer, Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung und selbst Burgenländer, erstaunt. Wenn schon Corona-bedingte Rückgänge Löcher in die Budgets für Infrastrukturbeschaffung und Werbung reißen, sollten Einnahmen aus Abgabenerhöhungen jedenfalls zur Gänze im Tourismus bleiben. Auch wenn das Land in den vergangenen Monaten viel für den Tourismus initiiert hat: Die Mittelverteilung müsse transparent erfolgen. „Die drei neuen Regionen wurden ja mit schlagkräftigen Werbebudgets durch gesetzlich geregelte schlankere Strukturen argumentiert“, erinnert Gratzer.

Verwendung der Ortstaxenmittel eindeutig regeln
Mit einem Zusatz zum Ortstaxen-Paragrafen ermächtigt sich das Land in der Novelle des Burgenländischen Tourismusgesetzes, sich selbst Anteile des Burgenland Tourismus zustehenden Prozentsatzes zur „Finanzierung der Aufgaben“ zuzuteilen. „Diese unklare Formulierung lässt viel Auslegungsspielraum – zu viel“, kritisiert der Branchenvertreter und fordert eine Konkretisierung: „Sonst werden Feuerwehr oder Rettung querfinanziert, weil es in einem Hotel brennen könnte oder ein Gast verunfallt.“ Kein anderes Bundesland greift in den touristischen Topf, ohne das Geld auf definierter gesetzlicher Basis für touristische Maßnahmen zu verwenden. Im Burgenland könnten von 2,50 Euro Ortstaxe bald 60 Cent dem Land zufließen – mehr, als die Gemeinde (50 Cent) für touristische Aufgaben erhält. Das sei rasch zu reparieren, so Gratzer.

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