Corona: Lockdown endet mit 12.12.

Der allgemeine Lockdown endet grundsätzlich am 12.12. Für Hotellerie und Gastronomie gilt 2G und FFP2-Maske indoor, am Arbeitsplatz gilt weiterhin 3G. Die Bundesländer haben teilweise strengere Maßnahmen getroffen. Ab 01.02.2022 soll es eine allgemeine Impfpflicht geben.

Lockdown endet am 12.12. Was ist – vorbehaltlich strengerer Regelungen der Bundesländer (siehe unten) – ab 12.12. wieder möglich?

  • Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe sowie Freizeitbetriebe und der Handel können für geschützte Personen ab 12. Dezember 2021 wieder öffnen – es gilt die 2G-Regel (geimpft bzw. genesen)
  • FFP-2-Maskenpflicht gilt für sämtliche öffentlichen Bereiche in geschlossenen Räumen (In der Gastronomie gilt dies insbesondere, wenn sich Gäste außerhalb ihres Sitzplatzes bewegen und in der Beherbergung beim Betreten von allgemein zugänglichen Bereichen im Innenbereich.)
  • Auch Betreiber:innen und Beschäftigte haben in geschlossenen Räumen bei Kundenkontakt eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Die Sperrstunde von Lokalen wird mit 23:00 Uhr festgelegt.
  • Eine Öffnung der Nachtgastronomie kann leider erst nach dem 10. Jänner 2022 erfolgen.
  • Die Konsumation von Speisen und Getränken darf nur am jeweiligen Verabreichungsplatz erfolgen, demnach ist der Barbetrieb untersagt – auch diese Regelungen werden bis mindestens 10. Jänner 2022 gelten.
  • Gelegenheitsmärkte können unter der Einhaltung der 2G-Regel und der FFP-2-Maskenpflicht stattfinden. Bei Ausschank von Speisen und Getränken gilt vorerst die Personenobergrenze von 300 Personen.
  • Veranstaltungen sind ab 12. Dezember 2021 wieder möglich, allerdings mit Obergrenzen:
    − Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze: indoor max. 25 Personen, outdoor max. 300 Personen (Geburtstagsfeiern, Hochzeiten etc.)
    − Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen: indoor max. 2.000 Personen, outdoor max. 4.000 Personen (Theater, Oper, Kino, Fußballspiele und Seminare)

Bundesländer
Ersten Informationen zufolge haben sich die Bundesländer wie folgt entschieden (hier kann es noch zu Änderungen kommen):

  • Tirol, Vorarlberg und Burgenland und aller Voraussicht nach auch Kärnten öffnen ab 12. Dezember komplett.
  • NÖ, Salzburg, Steiermark: Gastronomie & Beherbergung öffnet erst ab 17. Dezember
  • In Wien öffnet die Gastronomie & Beherbergung ab 20. Dezember.
  • In Oberösterreich wird der Lockdown bis 17. Dezember verlängert.

Regelungen für Kinder

  • Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr benötigen keinen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr.
  • Kinder ab dem 12. Geburtstag benötigen einen entsprechenden Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr:
    − Bei der Einreise gilt die 2,5-G-Regel (geimpft, genesen oder PCR-Test)
    − Analog zu den allgemeinen geltenden Rahmenbedingungen ist beispielsweise zum Eintritt in Beherbergung, Gastronomie, Sportstätten, Freizeitbetriebe, Skilifte oder bei Veranstaltungen grundsätzlich ein 2G-Nachweis erforderlich.
  • Für schulpflichtige Kinder ist jedoch der „Ninja-Pass“ der Schulen dem 2G-Nachweis gleichgestellt. Wenn die Testintervalle unter der Woche entsprechend der Schulverordnung eingehalten werden (mindestens 2 Mal pro Woche ein PCR-Test), gilt der „Ninja-Pass“ auch am Freitag, Samstag und Sonntag der jeweiligen Woche als 2G-Nachweis für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe.
  • Für die schulfreie Zeit ist eine Sonderregelung vorgesehen:
    – Für in Österreich schulpflichtige Kinder, die auch in der schulfreien Zeit von Montag bis Freitag einen gültigen Testnachweis vorweisen können (mind. 2 Mal pro Woche einen PCR-Test), gilt dies auch weiterhin als 2G-Nachweis. Alle näheren Details dazu, insbesondere zur Dokumentation, werden derzeit gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium erarbeitet. Dabei liegt die Gültigkeitsdauer von Antigentests bei 48 Stunden und für PCR-Tests bei 72 Stunden ab Probenentnahme.

Dieses System soll lt. Tourismusministerium auch für Kinder (bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) gelten, die nach Österreich reisen und keinen „Ninja-Pass“ besitzen.

www.oehv.at