Mückstein: Strengere Einreisebestimmungen sollen Ausbreitung von Omikron entgegenwirken

Aufgrund der rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante in Europa und der damit verbundenen Gefahr für die Pandemiebekämpfung in Österreich werden nun die Regelungen für die Einreise nach Österreich für alle Personen verschärft.

Die Verschärfungen sollen dazu beitragen, dass die Ausbreitung der Omikron-Variante in Österreich verzögert wird. Die neuen Einreisebestimmungen treten bereits mit Montag, 20. Dezember in Kraft.

Konkret ist die Einreise nach Österreich für alle Personen nur mehr mit einem gültigen 2-G-Nachweis möglich. Zusätzlich ist ein gültiger PCR-Test (72 Stunden) vorzuweisen, sofern noch keine Auffrischungsimpfung nachgewiesen werden kann. Kann ein zusätzlicher PCR-Tests oder die Auffrischungsimpfung nicht nachgewiesen werden, ist eine Einreise zwar möglich, jedoch ist nach der Einreise eine sofortige Heimquarantäne anzutreten. Diese ist erst beendet, wenn nach Einreise ein PCR-Test gemacht und ein negatives Ergebnis bestätigt wurde. In diesem Fall ist zudem eine Registrierung durch Pre-Travel-Clearance verpflichtend.

Ausgenommen von der Erfordernis eines 2-G-Nachweises sowie des zusätzlichen PCR-Tests bzw. der Auffrischungsimpfung sind Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Der Ausnahmegrund ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Eine weitere Ausnahme gilt für Personen im schulpflichtigen Alter, unabhängig von der Staatsbürgerschaft: Diese Personengruppe darf mit dem Ninja-Pass oder einem Äquivalent einreisen. Kinder unter 12 Jahren sind ebenso ausgenommen, müssen aber wie ihre erwachsene Begleitperson in Quarantäne bzw. sich registrieren.

Eine Verschärfung ergibt sich auch für österreichische Staatsbürger:innen, EU-/und EWR-Bürger:innen und in Österreich wohnhafte Personen: Sofern bei der Einreise nach Österreich kein gültiger Impfnachweis erbracht werden kann, ist nach Einreise eine verpflichtende zehntägige Quarantäne anzutreten (Freitestung frühestens ab dem 5. Tag möglich). Auch in diesem Fall ist eine Registrierung via Pre-Travel-Clearance verpflichtend.

„Diese verschärften Einreisebestimmungen bringen große Herausforderungen mit sich, vor allem für Personen, welche über die Weihnachtsfeiertage ins Ausland reisen. Sie sind jedoch gerade zum jetzigen Zeitpunkt notwendig, um einer Ausbreitung von Omikron in Österreich entgegenzuwirken. Nur so können wir die aktuelle epidemiologische Entspannung in Österreich bestmöglich erhalten“, betont Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein.

Ergänzend zu den verschärften Einreisebestimmungen werden auch die Staaten Angola, Sambia, Malawi auf die Liste der Virusvariantengebiete ergänzt. Personen, die aus diesen Staaten nach Österreich einreisen, müssen wiederum nach Registrierung via die Pre-Travel-Clearance eine 10-tägige Quarantäne antreten, wobei ein Freitesten erst ab dem fünften Tag möglich ist. Für Direktflüge aus diesen Staaten gilt zudem ein Landeverbot auf allen österreichischen Flughäfen.

Für Pendlerinnen und Pendler wird es eine weitere Ausnahme geben: hier bleibt die gewohnte 3-G-Regel aufrecht.

Zum Hintergrund: Das PTC-System dient zur Überprüfung der Umsetzung und Einhaltung der Quarantäneregelungen (z.B. durch Follow-Up-Anrufe durch die Gesundheitsbehörde, Kontrollen). Die Gesundheitsbehörden kontrollieren stichprobenartig, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, die Einhaltung der Quarantäne.

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