Corona UnternehmerInnen-Info: Überblick zu den Lockerungsmaßnahmen

Die nächsten Lockerungsmaßnahmen im Stufenplan der Regierung kommen am Samstag diese Woche. Weitere Schritte in die Normalität werden daurch wieder möglich. Und erfreulicherweise, wie vehement gefordert, auch für die körpernahen Dienstleistungsbetriebe!

Hier ein Überblick zu den Lockerungsmaßnahmen die mit 12. Februar 2022 starten
• Im Handel entfällt die 2-G-Regel (nur noch FFP2-Maskenpflicht)
• Bei körpernahen Dienstleistungen gilt statt der 2-G-Regel künftig wieder die 3-G-Regel. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen.
• Aufhebung der Teilnehmerobergrenzen bei Veranstaltungen und Messen: Es gilt weiterhin die 2-G-Regel und FFP2-Maskenpflicht, indoor und outdoor. Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze über 50 Personen sind erlaubt, wenn es ein Konsumationsverbot gibt, dh die FFP2-Maske durchgehend getragen wird. Damit sind diese Erleichterungen für Veranstaltungen in der Gastronomie, wie zB für Hochzeiten, Geburtstagsfeiern und ähnliches, leider nicht anwendbar. Nähere Infos dazu immer aktuell auf sichere-gastfreundschaft.at. Das Ministerium für Tourismus stellt hier ebenso einen Überblick inklusive Informationen zu den Wirtschaftshilfen zur Verfügung.
• Ab 19. Februar 2022 gilt wieder die 3-G-Regel in Tourismus und Gastronomie.
Die Details zu den Lockerungen für den 19. Februar 2022 werden noch verhandelt.

Termininfo: Antrag Ausfallbonus III
Der Ausfallsbonus III für Jänner kann ab Donnerstag (10. Februar 2022) beantragt werden.
» Zu den Detailinfos und Beantragung
Antrag Härtefallbonus Einreichstart Phase 4
Der Härtefallfonds für den Monat Jänner 2022 kann bereits beantragt werden.
» Mehr Infos