Hier ein Überblick zu den Lockerungsmaßnahmen die mit 12. Februar 2022 starten
• Im Handel entfällt die 2-G-Regel (nur noch FFP2-Maskenpflicht)
• Bei körpernahen Dienstleistungen gilt statt der 2-G-Regel künftig wieder die 3-G-Regel. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen.
• Aufhebung der Teilnehmerobergrenzen bei Veranstaltungen und Messen: Es gilt weiterhin die 2-G-Regel und FFP2-Maskenpflicht, indoor und outdoor. Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze über 50 Personen sind erlaubt, wenn es ein Konsumationsverbot gibt, dh die FFP2-Maske durchgehend getragen wird. Damit sind diese Erleichterungen für Veranstaltungen in der Gastronomie, wie zB für Hochzeiten, Geburtstagsfeiern und ähnliches, leider nicht anwendbar. Nähere Infos dazu immer aktuell auf sichere-gastfreundschaft.at. Das Ministerium für Tourismus stellt hier ebenso einen Überblick inklusive Informationen zu den Wirtschaftshilfen zur Verfügung.
• Ab 19. Februar 2022 gilt wieder die 3-G-Regel in Tourismus und Gastronomie.
Die Details zu den Lockerungen für den 19. Februar 2022 werden noch verhandelt.
Termininfo: Antrag Ausfallbonus III
Der Ausfallsbonus III für Jänner kann ab Donnerstag (10. Februar 2022) beantragt werden.
» Zu den Detailinfos und Beantragung
Antrag Härtefallbonus Einreichstart Phase 4
Der Härtefallfonds für den Monat Jänner 2022 kann bereits beantragt werden.
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