Tourismusbranche: Bei Lockerung der Corona-Maßnahmen zählt jeder Tag

Corona-Regelungs-Irrgarten muss Ende haben; Sperrstunden- und Veranstaltungsregeln ehestmöglich lockern.

Die heimische Tourismus- und Freizeitwirtschaft drängt auf raschest mögliche Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Robert Seeber, WKÖ-Bundesspartenobmann Tourismus- und Freizeitwirtschaft, erläutert: „In den letzten Wochen war glücklicherweise zu beobachten, dass sich die Zahl der Corona-Intensivpatienten auf konstant niedrigem Niveau bewegt. Gleichzeitig nimmt die Zahl der genesenen und geimpften Personen stetig zu. Hinzu kommt, dass wir den Höhepunkt der Infektionswelle überschritten haben. Deshalb müssen jetzt dringend und ehestmöglich weitere Lockerungen folgen. Hierbei zählt wohlgemerkt jeder einzelne Tag. Zu den vordringlichen politischen Forderungen gehört, dass die 3G-Regel spätestens am 19.2. auch in sämtlichen Sport-, Freizeit- und Vergnügungsbetrieben gilt. Denn während 3G für Gastronomie, Hotellerie und Veranstaltungen von der Politik bereits angekündigt wurde, gibt es bislang immer noch keine Bestätigung, dass dasselbe z.B. auch für Fitnessstudios oder Bäder gelten wird. Würde dort weiterhin eine 2G-Regel gelten, wären sowohl Gleichbehandlungs- als auch Abgrenzungsprobleme die Folge. Man denke nur an Fitnessräume und Wellnessbereiche in Hotels oder Billard-Cafes.“

Astrid Legner, WKÖ-Obfrau des Fachverbandes Freizeit- und Sportbetriebe, ergänzt: „Die bisher von der Bundesregierung angekündigten Öffnungsschritte sind sehr erfreulich. Eine klare Aussage zur 3G-Regel im Bereich der Freizeit- und Sportbetriebe ist allerdings nach wie vor ausständig und längst überfällig. Wir erwarten eine Gleichstellung mit den körpernahen Dienstleistern, wo die 3G-Regel ja bereits ab 12.2. gilt. Spätestens aber mit 19. Februar muss diese auch für die Sport- und Freizeitbranchen gelten. Alles andere wäre aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt und ein Schlag ins Gesicht unserer Mitgliedsbetriebe, die immer alle Maßnahmen mitgetragen haben und in deren Betrieben es seit Beginn der Pandemie nie zu Clusterbildungen gekommen ist.“

Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des WKÖ-Fachverbands Hotellerie: „Dieser Corona-Regelungs-Irrgarten muss jetzt ein Ende haben. Wie sollen wir unseren Hotelgästen erklären, dass beim Einchecken und in Gasträumen eine 3G-Regel, aber im Wellnessbereich und in Fitnessräumen eine 2G-Regel gilt? Ebenso muss das Wirrwarr bei den Veranstaltungsregeln aufgelöst werden. Nach zwei Jahren mit Dauerneuerungen in kürzesten Abständen bedarf es jetzt weniger, einfacher und klarer Regeln für die Hotellerie! Aktuell ist angesichts des Impffortschritts und der Situation des Gesundheitssystems der richtige Zeitpunkt, die Maßnahmen zu sichten und nur noch jene aufrechtzuerhalten, die unbedingt erforderlich sind. Zudem müssen die kommenden Monate genutzt werden, um sich auf den Herbst vorzubereiten. Hier ist die Regierung gefordert, bereits jetzt Vorbereitungen zu treffen, um dem Virus im Falle einer ungünstigen Mutation einen Schritt voraus zu sein. Nach zwei Jahren des oftmals spontanen Corona-Managements fordern wir Planungssicherheit und langfristige Perspektiven für unsere Betriebe.“

Mario Pulker, Obmann des WKÖ-Fachverbands Gastronomie: „Wie Bundeskanzler Nehammer bereits offiziell festgehalten hat, stellt Omikron im Gegensatz zu vorherigen Corona-Wellen keine akute Bedrohung für unser Gesundheitssystem dar. Die Situation in den Spitälern ist trotz hoher Ansteckungszahlen stabil und berechenbar. Insofern ist nun der Zeitpunkt gekommen, die Maßnahmen auf ihre Rechtfertigung zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für die Corona-Sperrstunde und die rigorosen Einschränkungen bei Veranstaltungen, die Feiern in der Gastronomie, wie Hochzeiten, Geburtstage etc. derzeit de facto unmöglich machen. Auch die den Gastwirten auferlegte Verpflichtung zur Kontaktdatenerfassung ist zu hinterfragen. Wenn immer mehr Gesundheitsbehörden nicht in der Lage sind, diese Daten auszuwerten, ist dies sinnloser Bürokratismus. Dass dieser Weg jetzt eingeschlagen werden muss, zeigt auch der Blick auf andere, vergleichbare Länder, die rascher und beherzter agieren: Nach Dänemark, Schweden und der Schweiz – wo es mit Ausnahme von 2G de facto keine weiteren Einschränkungen mehr gibt – hat auch unser Nachbarland Bayern bei vergleichbarer Coronasituation mit 9. Februar die Corona-Sperrstunde in der Gastronomie gänzlich aufgehoben. Die Verpflichtung zur Kontaktdatenerfassung wurde zuvor bereits in den meisten deutschen Bundesländern abgeschafft. Auch Österreich sollte diesen Beispielen rasch folgen, damit die heimischen Gastronomen nicht schlechter gestellt sind als ihre Kollegen im Ausland und der Tourismusstandort Österreich nicht den Anschluss verliert.“

Ende der Kontrollpflicht für die Betriebe spätestens mit Mitte März
Die WKÖ-Obleute in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft fordern unisono auch das Ende der Kontrollpflicht für die Betriebe mit Mitte März: „Durch die Kontrolle von 2G- bzw. 3G-Nachweisen haben unsere Betriebe in der Pandemie einen wertvollen Beitrag bei der Bekämpfung des Infektionsgeschehens geleistet. Allerdings war immer klar, dass dies nicht zur Dauerlösung werden darf. Denn unsere Betriebe sind keine Hilfs-Sheriffs. Es ist wichtig, dass sie sich bald wieder voll auf ihre Kernaufgabe konzentrieren können, nämlich ihren Gästen und Kunden das bestmögliche Erlebnis zu bieten.“

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