Köstinger: Tourismus kann mit Lockerungen wieder voll durchstarten

Ab 5. März fallen letzte Einschränkungen – Auch Nachtgastronomie darf wieder öffnen.

„Ab dem 5. März bekommen wir alle Freiheiten wieder zurück. Mit den letzten Lockerungen kann unser heimischer Tourismus wieder voll durchstarten“, betont Tourismusministerin Elisabeth Köstinger anlässlich der Entscheidung der Bundesregierung, die Corona-Einschränkungen schrittweise zurückzunehmen. „Ab 19. Februar wird in allen Bereichen, wo derzeit noch die 2G Regel gilt, die 3G Regel eingeführt. Das ist vor allem für Gastronomie, Hotellerie, Seilbahnen, Thermen oder auch Schausteller ein wichtiger Schritt. Ab 5. März fallen die letzten Einschränkungen. Auch die Nachtgastronomie darf dann wieder öffnen. Das ist für die Betriebe, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch für die Gäste ein sehr motivierendes Signal. Diese Branche war am längsten von den Einschränkungen betroffen“, so Köstinger, die sich für die Geduld und das Durchhaltevermögen bedankt.

Ab 21. Februar 2022 können Schulveranstaltungen wie Skikurse wieder durchgeführt werden. Zu den letzten Lockerungen ab 5. März gehört neben der Nachtgastronomie u.a. auch die Öffnung von Stehgastronomie und Barbetrieb. Auch das Konsumationsverbot bei Veranstaltungen, Fach- und Publikumsmessen wird aufgehoben. Zudem wird die Einreise nach Österreich vereinfacht: „Die Erleichterung unserer Einreisebestimmung von 2G auf 3G ist vor allem für die Stadthotellerie, wie auch für die heimische Reise- und Veranstalterbranche von enormer Bedeutung. Damit wird unser Tourismusstandort nicht nur für europäische Nahmärkte und Großbritannien attraktiver, sondern auch für Fernmärkte wie die USA, Russland und China“, so Köstinger, die abschließend betont: „Unsere Gastronomie-, Hotellerie, Freizeit-, Reise- und Veranstalterbetriebe können mit diesen Lockerungen optimistisch in die Zukunft schauen. Der heimische Tourismus hat bewiesen, dass sichere Gastfreundschaft in Pandemie-Zeiten möglich ist und wird das auch weiterhin bestmöglich gewährleisten.“

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