Stundungen zur Unzeit, Rückforderungen, offene Entschädigungen: Wirtschaft zusätzlich unter Druck

Als ob die schwerste Wirtschaftskrise seit langem nicht reicht: Politische Fehlentscheidungen verschärfen finanzielle Situation der Wirtschaft.

Nicht genug, dass den Hotels nach 2½ Jahren Pandemie massive Kostensteigerungen bevorstehen: Jetzt sollen auch noch zu Recht bezogene Corona-Entschädigungen zurückgezahlt werden, zudem stehen noch Entschädigungen für die erste Schließungswelle im März 2020 aus und dazu will die Regierung derart krisengebeutelten Unternehmen per 30. September gestundete Steuern und Abgaben fällig stellen: „Das ist ein brandgefährlicher Cocktail. Kommt das so, gehen einige Betriebe in die Knie“, berichtet Alexander Ipp, Vizepräsident der Österreichischen Hoteliervereinigung, von Gesprächen mit Geschäftsführer:innen von Unternehmensgruppen mit mehreren Standorten. Ipp fehlt jedes Verständnis für diese Vorgangsweise: „Statt Unternehmen in der größten Not Rechnungen zu schicken, sollte der Bund sich den 30. September selbst zur Frist setzen und bis dahin alle offenen Entschädigungen überweisen! Es ist höchste Zeit!“

Der eine zahlt, der andere nicht: Die COFAG behandelt beide gleich
Enormen Handlungsbedarf ortet Ipp bei der Entschädigung von Unternehmen für die massiven Einnahmenausfälle durch die amtlich beschlossenen Lockdowns und Betretungsverbote. Denn der OGH hat zwar festgestellt, dass Geschäftsraummieten für Lockdownzeiten nur teilweise bezahlt werden müssen, ein entsprechender Entscheid des OGH zu Pachtzahlungen steht aber aus. Trotzdem schreibt das ABBAG-Gesetz vor, dass Pacht und Miete gleichbehandelt werden, also Pächter wie Mieter gleichermaßen keinen Anspruch auf einen Fixkostenersatz haben – obwohl die einen voll zahlten und die anderen nicht. Nachdem in vielen Fällen die Pacht den allergrößten Teil der Fixkosten ausmacht, steht für die betroffenen Unternehmen extrem viel auf dem Spiel: „Da geht es um alles oder nichts, Sein oder Nichtsein. Wird das nicht schnell repariert, laufen wir sehenden Auges gegen die Wand. Da muss die Politik endlich in die Gänge kommen“, stellt Ipp klar.

Regeländerung im laufenden Prozess „verfassungswidrig und inakzeptabel“
Auch dass mitten im Verlauf für die betroffenen Unternehmen existenzentscheidende Prozesse – wie die Regeln der Entschädigung für Lockdown-Zeiten – zum Nachteil geschädigter Unternehmen geändert werden, sei schlichtweg inakzeptabel und verfassungswidrig. Im Gegenteil sei die Politik angehalten, den benachteiligten Unternehmen so rasch wie möglich die ihnen zustehenden, dringend benötigten Mittel zukommen zu lassen, so der Branchensprecher.

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