ÖHV: Große Teile der Hotellerie von Energiekostenzuschuss 2 faktisch ausgeschlossen

Voraussetzung für den EKZ 2 ist ein Ergebnis 40% unter 2021, als das halbe Land mehr als 190 Tage im Lockdown war. ÖHV-Veit fordert eine Ausnahme für diese Branchen.

Nur kurz währte in der Hotellerie die Freude über die schwarz-grüne Einigung über den Energie­kostenzuschuss 2. Denn viele Leitbetriebe sind davon praktisch von vornherein ausgeschlossen. Der Hintergrund: Das Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen muss um 40% unter dem von 2021 liegen – ausgerechnet dem Lockdown-Rekordjahr mit mehr als 190 Schließtagen. „Das sollte jedem in der Regierung bekannt sein“, hält Walter Veit, Präsident der Österreichischen Hoteliervereinigung, fest, dass sich die Unternehmen auf die Regierung verlassen hätten: „Viele haben auf den Energiekostenzuschuss 2 gesetzt.“

Veit fordert anderes Referenzjahr für Lockdown-Branchen
Unklar ist, warum die Regierung das dennoch beschlossen hat: „Es wird ja der ganze Sektor samt Seilbahnen und Thermen mit den Rekord-Energiekosten im Regen stehen gelassen. Das sind durch die Bank Leitbetriebe in ihren Regionen, von denen viele Familien leben.“ Die Unternehmen müssen jetzt den Gürtel enger schnallen, Kosten herunterschrauben: „Jeder versucht, die Beschäftigten zu halten. Bleibt, die Investitionen herunterzufahren. In der Rezession auch nicht das Optimum für die Volkswirtschaft“, warnt Veit vor den volkswirtschaftlichen Folgewirkungen und fordert für Lockdown-Branchen ein anderes Referenzkriterium: „2019, das letzte Vorkrisenjahr, als Bezugsjahr könnte funktionieren. Sachlich begründete Ausnahmen sind auch EU-Rechts-konform.“

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