Sachbezugsgrenze: ÖHV-Forderung umgesetzt
Einige Neuregelungen sorgen für höhere Nettobezüge ab 2025.
Einige Neuregelungen sorgen für höhere Nettobezüge ab 2025.
Die Bundesregierung hat eine ganze Reihe von Entlastungen ab 2025 beschlossen, allen voran die Umsetzung der ÖHV-Forderung nach Erhöhung und Anpassung der Sachbezugsgrenzen für Unterkünfte, die Unternehmen ihren Beschäftigten zur Verfügung stellen: „Da wurden einige wichtige und richtige Maßnahmen gesetzt. Jede einzelne ist eine Hilfe“, begrüßt ÖHV-Präsident Walter Veit die Neuerungen.
ÖHV-Credo wird Realität: Mehr netto vom Brutto!
Die Grenze für Wohnungsflächen, ab der ein Sachbezug besteuert wird, steigt mit Jahreswechsel von 30 auf 35m², und gemeinsam genutzte Flächen werden Bewohner:innen künftig nicht mehr zur Gänze, sondern aliquot angerechnet. Diese und weitere Verbesserungen wie die Erhöhung von Absetzbeträgen, Tages- und Nächtigungsgeldern, von Kilometergeldern und Kostenersätzen für öffentliche Verkehrsmittel sowie die Valorisierung von Freigrenzen seien ein wichtiger Beitrag dazu, dass Arbeiten wieder attraktiver wird: „Das kann man nur begrüßen!“, bedankt sich Veit ganz besonders bei Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler für ihren erfolgsgekrönten Einsatz für die Branche.