Fettabscheiderwartung billig warten?

Kommt es zur Kostenersparnis bei Fettabscheiderwartungen durch die erleichterte Überwachung?

Mit der Novelle der Indirekteinleiterverordnung 2019 wurde die erleichterte Überwachung von Fettabscheideranlagen eingeführt. Bei genauer Einhaltung der vorgeschriebenen Wartungen und Entsorgungsintervalle , bzw. unter Vorlage eines Wartungsvertrages und mit Zustimmung des Kanalbetreibers kann die Abwasseruntersuchung des Fettabscheiders entfallen.

Die Neuerungen kurz zusammengefasst:
Die Abwasseruntersuchung von Fettabscheideranlagen ist in der Indirekteinleiterverordnung geregelt und wird vom Kanalbetreiber im Indirekteineitervertrag vorgeschrieben.

Mit der Novelle der IEV 2019 gibt es nun die Möglichkeit, dass die Abwasseruntersuchung im Gastgewerbe entfallen kann.

Vorraussetzung ist der Abschluss eines Wartungsvertrages mit einer Fachfirma oder die Bestellung einer zuverlässigen, geschulten Person im Unternehmen, die die regelmäßige Wartung übernehmen kann. Der Indirekteinleiter muss beim Kanalbetreiber einen Antrag auf erleichterte Überwachung stellen. Einige Abwasserverbände haben bereits angekündigt, dass sie der erleichterten Überwachung nicht zustimmen werden.

Was ist zu machen, um im Zuge der erleichterten Überwachung auf die Abwasseruntersuchungen des Fettabscheiders verzichten zu können?
Vorab sollte mit dem Kanalbetreiber abklärt werden, ob er einem Antrag auf erleichterte Überwachung zustimmt. Dann muss ein Wartungsvertrag mit einer einschlägig tätigen Fachfirma abgeschlossen werden. Alternativ kann eine geschulte Person die regelmäßige Überprüfung der Anlage übernehmen.

Beim Abschluss des Wartungsvertrags sollte eine Fünfjährliche Generalüberprüfung des Fettabscheiders durch ein fachkundiges Unternehmen, einen Sachverständigen oder eine Anstalt durchgeführt werden.

Erst dann kann der Antrag an den Kanalbetreiber oder Abwasserverband um Zustimmung zur erleichterten Überwachung gestellt werden. Der Bericht der fünfjährlichen Generalüberprüfung muss dem Antrag beigelegt werden.

Im laufenden Betrieb muss der Anlagenbetreiber die vorgeschriebenen Überprüfungen, Entsorgungsintervalle und Wartungen genau einhalten und dokumentieren. Die Dokumentation im Wartungsbuch und die Entsorgungsnachweise müssen dem Kanalisationsunternehmen alle 2 Jahre unaufgefordert übermittelt werden.

Worauf muss der Bettreiber der Fettabscheideranlage bei der erleichterten Überwachung achten?
Die Anlage muss regelmäßig, monatlich, sowie sofort nach besonderen Vorkommnissen, gemäß Betriebsanleitung durch die geschulte Person oder den Wartungsvertragpartner auf ihre Funktionsfähigkeit kontrolliert werden.

Der Betreiber muss die Anlage gemäß Entsorgungsfaktor monatlich, viertel- oder halbjährlich durch ein Entsorgungsunternehmen entleeren und reinigen lassen.

Speise- und Produktionsreste, Altöle und Altfette sowie bei der Abwasserreinigung anfallenden Rückständen müssen gesondert gesammelt und die ordnungsgemäße Entsorgung dokumentiert werden.

Jährlich ist eine Sichtkontrolle über den Zustand des Abscheiders, der Zu- und Ablaufleitungen und der technischen Einbauten im Zuge der Entleerung durchzuführen.

Die Fettabscheideranlage muss alle fünf Jahre durch ein fachkundiges Unternehmen oder einen Sachverständigen überprüftt werden.

Alle 2 Jahre: müssen vom Betreiber die Bestätigung des aufrechten Wartungsvertrage, die Entsorgungsnachweise und alle Bestätigungen unaufgefordert an den Kanalbetreiber übermittelt werden.

Kommt es durch die erleichterte Überwachung zu einer Aufwand- und Kostenersparnis? Das kann nur individuell beurteilt werden.
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