Hohes Risiko: Viele Fitness-Studios streamen rechtswidrig Musik

Viele Fitness-Studios und andere Sport-Einrichtungen in Österreich und Deutschland riskieren ruinöse Strafzahlungen: Sie streamen für ihre Gäste Musik über Spotify oder ähnliche Dienste. Dies ist nicht legal, erklärt die Gastro Media GmbH aus Graz.

Die Songs dieser Anbieter dürfen laut deren AGBs nur im privaten Rahmen abgespielt werden. Bei Verstößen drohen saftige Geldforderungen. Wer im öffentlichen, gewerblich genutzten Raum stattdessen das Radio laufen lässt, vergisst oft die dafür extra zu zahlenden, höheren GIS- bzw. GEZ-Gebühren.

„Hintergrund-Musik im Fitness-Studio oder der Kletterhalle macht durchaus Sinn: Sie erleichtert Passanten die Entscheidung, einzutreten und sorgt dafür, dass sie länger bleiben und aktiver sind. Zudem motiviert sie die eigenen Mitarbeiter. Viele Betreiber kennen allerdings die Rechtslage nicht“, sagt Gastro Media-Geschäftsführer Ing. Harald Pock. Die populärsten Streaming-Dienste sind nicht für gewerbliche Zwecke zugelassen. Bei Verstößen kann die Musikindustrie Schadenersatz einklagen. Inklusive der Kosten für den Rechtsbeistand kommen da schnell einige tausend Euro zusammen. Schließlich kann auch im Nachhinein rekonstruiert werden, wer sich wann was online angehört hat.

Mit spezieller Soft- und Hardware lässt sich dies verhindern. Von Austro Mechana und LSG – den Rechteverwertungs-Gesellschaften der Musik-Branche – zertifizierte Unternehmen bieten solche Lösungen an. Sie sind für Fitness-Studios und andere Anbieter im Sport- und Freizeitbereich bestens geeignet.

Mit diesen Produkten ist es möglich, einen individuell auf die jeweilige Zielgruppe abgestimmten und stets aktuellen Musik-Mix zu spielen. Niemand muss ständig CDs aussuchen oder wechseln und niemand muss nervende Radio-Werbung ertragen. Zudem besteht für die – bei Verstößen haftende – Geschäftsführung des Studios, Paintball-Centers oder der Kletterhalle in diesem Fall Rechtssicherheit.

www.gastro-media.at